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Verkaufsbedingungen

Kauf von Produkten.

Lieferung.

Höhere Gewalt.

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen haftet der Verkäufer nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen im Rahmen dieses Vertrags, wenn diese direkt oder indirekt durch Feuer, Überschwemmungen, Unfälle, Unruhen, höhere Gewalt, Krieg, staatliche Eingriffe oder Embargos, Streiks, Arbeitskonflikte, Arbeitskräftemangel, Mangel an Treibstoff, Strom, Materialien oder Vorräten, Maschinen- oder Geräteausfälle, Transportverzögerungen oder sonstige Ursachen (unabhängig davon, ob diese den zuvor genannten Ursachen ähnlich sind oder nicht), die außerhalb seiner Kontrolle liegen.

Gewährleistungen und Ansprüche.

Zahlung.

Standard.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen.

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass

Schiedsverfahren.

Jede Streitigkeit oder Forderung, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung ergibt, wird einem Schiedsverfahren unterzogen und durch dieses endgültig beigelegt, das von der American Arbitration Association („AAA“) durchgeführt wird; dieses Schiedsverfahren findet in Atlanta, Georgia, gemäß den jeweils geltenden Handelsschiedsgerichtsregeln der AAA statt. Jede Partei erklärt sich hiermit unwiderruflich damit einverstanden, dass die Zustellung von Schriftstücken, Vorladungen, Mitteilungen sowie sonstigen Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren fünf (5) Werktage nach Versand per Einschreiben erster Klasse mit Rückschein und vorausbezahlter Postgebühr an die andere Partei als zugestellt und von dieser angenommen gilt, oder, falls tatsächlich von der anderen Partei empfangen. Das Schiedsverfahren wird von einem von der AAA ausgewählten Schiedsrichter durchgeführt. Jeder in diesem Schiedsverfahren ergangene Schiedsspruch oder jede Entscheidung ist endgültig und für beide Parteien bindend, und ein Urteil kann bei Bedarf vor jedem zuständigen Gericht erwirkt werden. Sofern hierin nichts Gegenteiliges bestimmt ist, trägt jede Vertragspartei alle ihr im Zusammenhang mit diesem Schiedsverfahren entstandenen Kosten, sofern der Schiedsrichter nichts anderes bestimmt.

Verschiedenes.

ANLAGE „A“

Becker Robotic Equipment Corp.

BESCHRÄNKTE GARANTIE

Der Verkäufer gewährleistet, dass (i) die Produkte bei Lieferung im Wesentlichen den ausdrücklich schriftlich vereinbarten Produktbeschreibungen entsprechen und (ii) der Verkäufer dem Käufer ein einwandfreies und veräußerbares Eigentumsrecht überträgt und dass die Produkte frei von jeglichen rechtmäßigen Pfandrechten, Ansprüchen oder Belastungen geliefert werden, mit Ausnahme von Pfandrechten, die sich aus diesem Vertrag ergeben. Diese Gewährleistung gilt, wenn solche Mängel an den im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Produkten innerhalb von sechs (6) Monaten nach Lieferung dieser Produkte auftreten. VORBEHALTLICH DER OBEN GENANNTEN BESTIMMUNGEN GIBT DER VERKÄUFER KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER PRODUKTE ODER DER MARKTGÄNGIGKEIT, QUALITÄT ODER VERARBEITUNG DER PRODUKTE. DIESER VERKAUF ERFOLGT UNTER DER AUSDRÜCKLICHEN VEREINBARUNG, DASS KEINE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR BESTEHT, DASS DIE PRODUKTE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND. DER KÄUFER BESTÄTIGT, DASS ER SICH BEI DER AUSWAHL ODER BEREITSTELLUNG VON FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNETEN PRODUKTEN NICHT AUF DIE FÄHIGKEITEN ODER DAS URTEILSVERMÖGEN DES VERKÄUFERS VERLÄSST UND DASS KEINE GARANTIEN BESTEHEN, DIE ÜBER DIE HIERIN ENTHALTENE BESCHREIBUNG HINAUSGEHEN. SOFERN HIERIN NICHT ANDERS VEREINBART, HAFTEN WEDER DER VERKÄUFER NOCH EINES SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR MULTIPLE, NEBEN-, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN ODER VERLUSTE AN ANDEREM EIGENTUM ODER ANDEREN PRODUKTEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN, NUTZUNGSAUSFALL VON MASCHINEN ODER TEILEN DAVON, KOSTEN FÜR DEN ERSATZ VON MASCHINEN ODER TEILEN DAVON, KAPITALKOSTEN ODER ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS VERTRÄGEN UND/ODER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN DEM KÄUFER, SEINEN KUNDEN UND/ODER LIEFERANTEN ERGEBEN. Jeder Anspruch bezüglich eines Mangels oder einer Nichtkonformität im Rahmen dieser Gewährleistung, der bei einer oberflächlichen Prüfung erkennbar wäre, muss schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Produkte durch den Käufer und in jedem Fall innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem F.O.B.-Versanddatum geltend gemacht werden. Alle anderen Ansprüche im Rahmen dieser Gewährleistung müssen schriftlich innerhalb von zehn (10) Tagen nach Entdeckung des angeblichen Mangels geltend gemacht werden. Alle Gewährleistungsansprüche unterliegen der angemessenen Feststellung des Verkäufers, dass die Produkte die hierunter gewährten Gewährleistungen nicht erfüllt haben, und werden nach dem Ermessen des Verkäufers vollständig erfüllt und abgegolten, entweder durch (i) die Lieferung einer gleichwertigen Menge der Produkte, die im Wesentlichen den Vertragsbedingungen entsprechen, nach Erhalt der mangelhaften Produkte durch den Verkäufer oder (ii) durch Rückerstattung des gesamten Kaufpreises für die Produkte, die angeblich diesen Garantien nicht entsprechen, an den Käufer nach Erhalt dieser Produkte durch den Verkäufer.
Diese Garantie gilt nur, wenn die Produkte unter normalen Bedingungen ordnungsgemäß verwendet wurden. Jede unbefugte Änderung oder Modifikation des Produkts führt zum Erlöschen dieser Garantie. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche, die sich aus Missbrauch, Fahrlässigkeit, Modifikation, unsachgemäßer oder fehlerhafter Verwendung, unsachgemäßer Anwendung oder Lagerung des Produkts, normalem Verschleiß, Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers, Fehlfunktion von Teilen oder Materialien, die vom Käufer bereitgestellt wurden, sowie unsachgemäßer oder fehlerhafter Herstellung aufgrund von defekten oder ungeeigneten Teilen, Materialien oder Konstruktionsplänen ergeben, die vom Käufer bereitgestellt wurden. Der Verkäufer haftet ferner nicht für Ansprüche, die sich aus defekten und fehlerhaften Teilen, Komponenten oder Materialien ergeben, die dem Verkäufer von Dritten zur Verfügung gestellt wurden, und tritt alle damit verbundenen Rechte oder Ansprüche, die der Verkäufer gegen diese Dritten hat, an den Käufer ab.