Verkaufsbedingungen
Kauf von Produkten.
- Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die hierin aufgeführten Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung der auf der Rückseite beschriebenen Produkte („Produkte“) durch die Becker Robotic Equipment Corp. („Verkäufer“) an den auf der Rückseite genannten Käufer („Käufer“).
- Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform, und Bestellungen des Käufers sind für den Verkäufer erst dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
- (Die Preise für die Produkte können ohne vorherige Ankündigung geändert werden, und alle Angaben in Verkaufsbroschüren, technischen Datenblättern und Angeboten zu Größe, Gewicht und anderen Details der Produkte sind lediglich ungefähre Werte. Keine dieser Bedingungen ist für den Verkäufer bindend, es sei denn, sie wurde ausdrücklich in eine Bestellung aufgenommen, die vom Verkäufer gemäß den vorliegenden Bedingungen genehmigt und angenommen wurde.
- Sofern in Absatz (e) dieses Abschnitts 1 nichts anderes bestimmt ist, kommt ein Kaufvertrag im Rahmen dieser Vereinbarung mit dem Versand einer schriftlichen Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer zustande.
- Sind die in der Bestellung des Käufers genannten Bedingungen für den Verkäufer nicht akzeptabel, kann der Verkäufer diese Bedingungen ergänzen, streichen oder ändern und dem Käufer ein Gegenangebot unterbreiten, das diese Ergänzungen, Streichungen oder Änderungen enthält, wobei vereinbart und stillschweigend anerkannt ist, dass dieses Gegenangebot als vom Käufer angenommen gilt und für die Parteien verbindlich wird, sofern der Verkäufer nicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Übermittlung dieses Gegenangebots an den Käufer eine gegenteilige Mitteilung vom Käufer erhält.
- Der Käufer erkennt an, dass die Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer von der vorherigen Bonitätsprüfung des Käufers durch den Verkäufer abhängt. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer Nachweise für die Zahlungsfähigkeit des Käufers verlangen kann, indem er Handels- oder Bankreferenzen oder sonstige Informationen anfordert, die der Verkäufer für angemessen hält.
- Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle vom Verkäufer bereitgestellten technischen Datenblätter, Zeichnungen und Unterlagen Eigentum des Verkäufers bleiben.
Lieferung.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten als Lieferbedingungen „ab Werk“ am Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer wird sich in wirtschaftlich angemessener Weise bemühen, die Produkte innerhalb einer angemessenen Frist nach Annahme einer Bestellung des Käufers zur Abholung und Lieferung durch den Käufer bereitzustellen.
- Werden die Waren vom Verkäufer nicht abgeholt, trägt der Käufer das Risiko des Verlusts oder der Zerstörung der Waren ab dem Zeitpunkt, zu dem der frühere der folgenden Zeitpunkte eintritt: (i) Abholung oder Annahme der Waren durch den Käufer oder dessen Spediteur am Geschäftssitz des Verkäufers oder (ii) der zehnte Tag nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers, dass die Waren am Geschäftssitz des Verkäufers zur Abholung bereitstehen. Verlangt der Käufer eine Lieferverzögerung, übernimmt er ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte zur Lieferung bereitstehen, das gesamte Risiko des Verlusts, der Beschädigung und/oder der Zerstörung der Produkte.
- Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers, dass diese Produkte zur Abholung bereitstehen, am Geschäftssitz des Verkäufers abzuholen oder durch einen Spediteur abholen zu lassen. Wenn der Käufer oder sein Spediteur die Produkte nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung durch den Verkäufer, dass die Produkte zur Abholung bereitstehen, abholt oder annimmt, oder wenn der Verkäufer die Produkte aufgrund einer vom Käufer verursachten Verzögerung lagern muss, hat der Käufer dem Verkäufer die angemessenen Lagerkosten zu erstatten.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Produkte zur Abholung bereitzustellen und in Teillieferungen zu liefern, sofern eine solche Teillieferung nicht weniger als eine Produkteinheit umfasst, es sei denn, in einem vom Verkäufer unterzeichneten schriftlichen Dokument ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Verzögerung bei der Lieferung einer Teillieferung entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die verbleibenden Lieferungen anzunehmen.
- Sollte der Käufer nach der Annahme der Bestellung durch den Verkäufer eine Änderung der Bestellung verlangen, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferfrist um den Zeitraum zu verlängern, der zur Erfüllung der Änderungsanforderung des Käufers angemessen erforderlich ist, und die Verkaufsbedingungen sowie den Kaufpreis nach eigenem Ermessen anzupassen.
Höhere Gewalt.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen haftet der Verkäufer nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen im Rahmen dieses Vertrags, wenn diese direkt oder indirekt durch Feuer, Überschwemmungen, Unfälle, Unruhen, höhere Gewalt, Krieg, staatliche Eingriffe oder Embargos, Streiks, Arbeitskonflikte, Arbeitskräftemangel, Mangel an Treibstoff, Strom, Materialien oder Vorräten, Maschinen- oder Geräteausfälle, Transportverzögerungen oder sonstige Ursachen (unabhängig davon, ob diese den zuvor genannten Ursachen ähnlich sind oder nicht), die außerhalb seiner Kontrolle liegen.
Gewährleistungen und Ansprüche.
- Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte bei Lieferung den Standards und Beschränkungen entsprechen, die in der als Anlage „A“ beigefügten Garantie festgelegt sind.
- Der Käufer hat dem Verkäufer innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Produkte, in jedem Fall jedoch spätestens fünf (5) Tage nach dem Versanddatum ab Werk, schriftlich mitzuteilen, wenn die Produkte nicht den Bedingungen der Bestellung entsprechen oder wesentliche Mängel aufweisen, die bei einer oberflächlichen Prüfung erkennbar wären. Unterlässt der Käufer eine solche Mitteilung, gelten die Produkte als den Auftragsbedingungen entsprechend, und es gilt, dass der Käufer die Produkte angenommen hat und gemäß den Bedingungen dieses Auftrags zu bezahlen hat. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf jegliches Recht, die Annahme zu widerrufen oder eine Gewährleistungsverletzung in Bezug auf solche offensichtlichen oder wesentlichen Mängel geltend zu machen, die bei einer oberflächlichen Prüfung nach Ablauf dieser fünftägigen Frist hätten festgestellt werden müssen.
- SOFERN IN DER STANDARD-SCHRIFTLICHEN GARANTIE DES VERKÄUFERS FÜR DIE VOM VERKÄUFER HERGESTELLTEN ARTIKEL NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, GIBT DER VERKÄUFER KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH, IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF IHRE MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DER KÄUFER ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS ER SICH NICHT AUF DIE FÄHIGKEITEN ODER DAS URTEILSVERMÖGEN DES VERKÄUFERS VERLÄSST, UM FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE BESTIMMTE AUFGABE GEEIGNETE PRODUKTE AUSZUWÄHLEN ODER ZU LIEFERN ODER UM DIE EIGNUNG DER PRODUKTE FÜR BESTIMMTE ANWENDUNGEN ZU BEURTEILEN. DER KÄUFER ERKENNT AN, DASS ES KEINE GARANTIEN GIBT, DIE ÜBER DIE HIERIN ENTHALTENE BESCHREIBUNG HINAUSGEHEN. WEDER DER VERKÄUFER NOCH EINES SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HAFTET FÜR, UND DER KÄUFER VERZICHTET AUF JEGLICHE ANSPRÜCHE GEGEN DEN VERKÄUFER UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR, MEHRFACHE, NEBEN-, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, SCHÄDEN ODER VERLUSTE AN ANDEREM EIGENTUM ODER PRODUKTEN, Gewinn- oder Umsatzausfälle, den Ausfall von Maschinen oder deren Teilen, die Unmöglichkeit, bestimmte Projekte durchzuführen, Kapitalkosten, Verletzungen oder Tod von Personen oder Sachschäden oder Ansprüche, die sich aus Verträgen und/oder Vereinbarungen zwischen dem Käufer, seinen Kunden und/oder Lieferanten ergeben, sofern diese in jedem Fall in irgendeiner Weise mit dem Kauf von Produkten durch den Käufer oder der Nutzung der Produkte zusammenhängen.
Zahlung.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung in voller Höhe gemäß den auf Seite 1 dieses Dokuments genannten Bedingungen zu leisten.
- Sofern nicht anders angegeben, gelten Zahlungsbedingungen von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Auf alle überfälligen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, fallen Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1 ½ %) pro Monat (18 % p. a.) oder in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstzinssatzes an, die auf alle überfälligen Beträge aufgeschlagen werden. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln hat der Verkäufer das Recht, , falls der Käufer seine Zahlungen nicht fristgerecht leistet, (i) Vorauszahlungen für alle Lieferungen zu verlangen oder (ii) weitere Lieferungen zu verweigern, bis alle ausstehenden Beträge vom Käufer beglichen sind, oder (iii) bei Standardkatalogprodukten Zahlung per Nachnahme (C.O.D.) oder bei nach besonderen Vorgaben gefertigten Produkten Vorauszahlung per Scheck zu verlangen, sofern nach Ansicht des Verkäufers Unsicherheit hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers oder ein Kreditrisiko besteht. Der Käufer verpflichtet sich, alle Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung oder dem Versuch der Einziehung ausstehender Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dieser Bestellung entstanden sind, einschließlich angemessener Anwaltshonorare und Prozesskosten, zu tragen.
- Der Käufer darf Zahlungen nicht zurückhalten oder kürzen, wenn es sich um Beanstandungen, Ansprüche oder Gegenansprüche handelt, die vom Verkäufer nicht anerkannt und akzeptiert wurden.
Standard.
- Der Käufer gerät im Sinne dieses Vertrags in Verzug (im Folgenden „Verzug“), und der Verkäufer ist berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen und alle sonstigen Rechtsbehelfe nach Gesetz oder Billigkeitsrecht geltend zu machen, wenn der Käufer: (i) die hiernach fällige Zahlung an den Verkäufer nicht leistet; oder (ii) gegen eine andere in dieser Vereinbarung enthaltene Bestimmung, Klausel oder Bedingung verstößt; oder (iii) gemäß einer anderen Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer für säumig erklärt wird, und wenn in einem der vorstehend unter (i), (ii) oder (iii) genannten Fälle der Käufer es versäumt, den betreffenden Verstoß oder die betreffende Nichterfüllung innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch den Verkäufer zu beheben
- Bei Eintritt eines Verzugs kann der Verkäufer eine oder mehrere der folgenden Optionen wählen:
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren so lange zurückzubehalten, bis der Käufer den jeweiligen Kaufpreis sowie alle Kosten (einschließlich Finanzierungskosten, Gebühren für ungedeckte Schecks und Zinsen, die zu einem Satz von achtzehn Prozent (18 %) pro Jahr oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz berechnet werden, je nachdem, welcher niedriger ist) beglichen hat, die dem Verkäufer infolge dieses Zahlungsverzugs entstanden sind.
- Der Verkäufer kann die Produkte an einen Dritten verkaufen und vom Käufer verlangen, ihm etwaige Verluste oder damit verbundene Kosten zu erstatten.
- Der Verkäufer kann vor der Lieferung der hierunter fallenden Produkte eine Barzahlung verlangen.
- Der Verkäufer kann alle Produkte zurückbehalten, die zum Zeitpunkt des Verzugs noch nicht an den Käufer geliefert wurden.
- Der Verkäufer kann diesen Vertrag kündigen.
- Der Verkäufer kann alle anderen Rechte aus diesem Vertrag geltend machen und alle anderen Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen, die ihm nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen.
- Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass für den Fall, dass der Verkäufer rechtliche Schritte für erforderlich hält, um hieraus oder aus einem Schuldschein, einem Handelswechsel oder einer Rechnung fällige Beträge einzuziehen oder, sofern zutreffend, den Besitz an den oben definierten Produkten oder Erlöse aus deren Verkauf zurückzugewinnen, die dem Verkäufer vom Käufer geschuldeten Beträge um die Inkassokosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, erhöht werden.
- Wenn begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Käufers bestehen, kann der Verkäufer schriftlich eine Leistungsgarantie verlangen und bis zum Erhalt dieser Garantie alle Leistungen aussetzen, für die er noch keine Zahlung erhalten hat.
Schutz von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen.
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass
- Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz (b) dieses Abschnitts darf der Käufer keine Geschäftsgeheimnisse oder vertraulichen Informationen der anderen Partei an Personen oder Organisationen weitergeben, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung sind.
- Der Käufer darf Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen seinen qualifizierten Mitarbeitern im Sinne der nachstehenden Definition zugänglich machen, soweit diese Informationen diesen qualifizierten Mitarbeitern offengelegt werden müssen, damit sie die Geschäftsgeheimnisse oder vertraulichen Informationen für den vorgesehenen Zweck nutzen können. Unter einem „qualifizierten Mitarbeiter“ ist jede Person zu verstehen, die beim Käufer beschäftigt oder mit ihm verbunden ist und vor der Offenlegung der Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen gegenüber diesem Mitarbeiter an eine gültige und vollumfänglich durchsetzbare Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden ist, die Vertraulichkeitsverpflichtungen enthält, die im Wesentlichen den hierin genannten Vertraulichkeitsverpflichtungen entsprechen.
- Für die Zwecke dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:
- Der Begriff „Geschäftsgeheimnisse“ bezeichnet und umfasst alle Entwürfe, Pläne, Verfahren, Werkzeuge, Mechanismen, Programme oder Zusammensetzungen, die nur dem Verkäufer oder dessen Kunden und Mitarbeitern bekannt sind, denen sie anvertraut werden müssen, damit sie für die vorgesehenen Zwecke genutzt werden können, wobei einige oder alle davon den Grad der Patentierbarkeit erreichen oder dem Urheberrecht unterliegen können, wie dies in den Gesetzen des Bundesstaates Georgia näher definiert ist.
- Der Begriff „vertrauliche Informationen“ bezeichnet und umfasst Informationen, die nicht den Rang eines Geschäftsgeheimnisses erreichen und die einem mit dem Verkäufer im Wettbewerb stehenden Unternehmen nicht allgemein bekannt sind oder von diesem nicht allgemein bekannt gemacht wurden oder anderweitig von der geschützten Vertragspartei öffentlich verbreitet wurden, deren Offenlegung für ein konkurrierendes Unternehmen von Vorteil oder für den Verkäufer nachteilig sein könnte.
Schiedsverfahren.
Jede Streitigkeit oder Forderung, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung ergibt, wird einem Schiedsverfahren unterzogen und durch dieses endgültig beigelegt, das von der American Arbitration Association („AAA“) durchgeführt wird; dieses Schiedsverfahren findet in Atlanta, Georgia, gemäß den jeweils geltenden Handelsschiedsgerichtsregeln der AAA statt. Jede Partei erklärt sich hiermit unwiderruflich damit einverstanden, dass die Zustellung von Schriftstücken, Vorladungen, Mitteilungen sowie sonstigen Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren fünf (5) Werktage nach Versand per Einschreiben erster Klasse mit Rückschein und vorausbezahlter Postgebühr an die andere Partei als zugestellt und von dieser angenommen gilt, oder, falls tatsächlich von der anderen Partei empfangen. Das Schiedsverfahren wird von einem von der AAA ausgewählten Schiedsrichter durchgeführt. Jeder in diesem Schiedsverfahren ergangene Schiedsspruch oder jede Entscheidung ist endgültig und für beide Parteien bindend, und ein Urteil kann bei Bedarf vor jedem zuständigen Gericht erwirkt werden. Sofern hierin nichts Gegenteiliges bestimmt ist, trägt jede Vertragspartei alle ihr im Zusammenhang mit diesem Schiedsverfahren entstandenen Kosten, sofern der Schiedsrichter nichts anderes bestimmt.
Verschiedenes.
- Der Käufer darf diesen Vertrag nicht ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abtreten.
- Der Käufer darf Beträge, die er dem Verkäufer aufgrund einer anderen Vereinbarung mit dem Verkäufer schuldet, nicht mit Beträgen verrechnen, die er dem Verkäufer gemäß diesen Bedingungen schuldet.
- Sofern in Abschnitt 1(e) dieser Vereinbarung oder in einem von Verkäufer und Käufer unterzeichneten schriftlichen Dokument nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, stellen dieses Dokument sowie die dazugehörigen Anhänge und Anlagen die gesamte Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer in Bezug auf den hierin enthaltenen Vertragsgegenstand dar, und alle früheren Vereinbarungen und Mitteilungen zwischen Verkäufer und Käufer, seien sie mündlicher oder schriftlicher Art, werden durch diese Vereinbarung ersetzt.
- Änderungen, Einschränkungen, Verzichtserklärungen oder Aufhebungen dieser Vereinbarung oder einer ihrer Bestimmungen sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Mitarbeiter des Verkäufers unterzeichnet sind. Das Versäumnis des Verkäufers, in einem oder mehreren Fällen auf der strikten Einhaltung der hierin enthaltenen Bedingungen durch den Käufer zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf ein im Rahmen dieser Vereinbarung gewährtes Recht in Bezug auf einen späteren Verstoß gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung.
- Alle gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben, per Fax oder durch schriftliche Bestätigung an die auf der Rückseite dieses Dokuments angegebenen Adressen zu senden.
- Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Georgia und ist nach diesen auszulegen, zu interpretieren und durchzusetzen, wobei die Grundsätze des Kollisionsrechts keine Anwendung finden.
- Im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Berufungsverfahren, die sich aus den hierin vorgesehenen Vertragsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer oder deren Verletzung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sind alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, von der unterlegenen Partei zu tragen oder werden gegebenenfalls anteilig aufgeteilt, um dem jeweiligen Teilgewinn oder -verlust der Parteien in diesem Rechtsstreit angemessen Rechnung zu tragen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nach geltendem Recht unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen, Vereinbarungen und Bedingungen dieser Vereinbarung davon unberührt.
ANLAGE „A“
Becker Robotic Equipment Corp.
BESCHRÄNKTE GARANTIE
Der Verkäufer gewährleistet, dass (i) die Produkte bei Lieferung im Wesentlichen den ausdrücklich schriftlich vereinbarten Produktbeschreibungen entsprechen und (ii) der Verkäufer dem Käufer ein einwandfreies und veräußerbares Eigentumsrecht überträgt und dass die Produkte frei von jeglichen rechtmäßigen Pfandrechten, Ansprüchen oder Belastungen geliefert werden, mit Ausnahme von Pfandrechten, die sich aus diesem Vertrag ergeben. Diese Gewährleistung gilt, wenn solche Mängel an den im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Produkten innerhalb von sechs (6) Monaten nach Lieferung dieser Produkte auftreten. VORBEHALTLICH DER OBEN GENANNTEN BESTIMMUNGEN GIBT DER VERKÄUFER KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER PRODUKTE ODER DER MARKTGÄNGIGKEIT, QUALITÄT ODER VERARBEITUNG DER PRODUKTE. DIESER VERKAUF ERFOLGT UNTER DER AUSDRÜCKLICHEN VEREINBARUNG, DASS KEINE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR BESTEHT, DASS DIE PRODUKTE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND. DER KÄUFER BESTÄTIGT, DASS ER SICH BEI DER AUSWAHL ODER BEREITSTELLUNG VON FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNETEN PRODUKTEN NICHT AUF DIE FÄHIGKEITEN ODER DAS URTEILSVERMÖGEN DES VERKÄUFERS VERLÄSST UND DASS KEINE GARANTIEN BESTEHEN, DIE ÜBER DIE HIERIN ENTHALTENE BESCHREIBUNG HINAUSGEHEN. SOFERN HIERIN NICHT ANDERS VEREINBART, HAFTEN WEDER DER VERKÄUFER NOCH EINES SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR MULTIPLE, NEBEN-, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN ODER VERLUSTE AN ANDEREM EIGENTUM ODER ANDEREN PRODUKTEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN, NUTZUNGSAUSFALL VON MASCHINEN ODER TEILEN DAVON, KOSTEN FÜR DEN ERSATZ VON MASCHINEN ODER TEILEN DAVON, KAPITALKOSTEN ODER ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS VERTRÄGEN UND/ODER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN DEM KÄUFER, SEINEN KUNDEN UND/ODER LIEFERANTEN ERGEBEN. Jeder Anspruch bezüglich eines Mangels oder einer Nichtkonformität im Rahmen dieser Gewährleistung, der bei einer oberflächlichen Prüfung erkennbar wäre, muss schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Produkte durch den Käufer und in jedem Fall innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem F.O.B.-Versanddatum geltend gemacht werden. Alle anderen Ansprüche im Rahmen dieser Gewährleistung müssen schriftlich innerhalb von zehn (10) Tagen nach Entdeckung des angeblichen Mangels geltend gemacht werden. Alle Gewährleistungsansprüche unterliegen der angemessenen Feststellung des Verkäufers, dass die Produkte die hierunter gewährten Gewährleistungen nicht erfüllt haben, und werden nach dem Ermessen des Verkäufers vollständig erfüllt und abgegolten, entweder durch (i) die Lieferung einer gleichwertigen Menge der Produkte, die im Wesentlichen den Vertragsbedingungen entsprechen, nach Erhalt der mangelhaften Produkte durch den Verkäufer oder (ii) durch Rückerstattung des gesamten Kaufpreises für die Produkte, die angeblich diesen Garantien nicht entsprechen, an den Käufer nach Erhalt dieser Produkte durch den Verkäufer.
Diese Garantie gilt nur, wenn die Produkte unter normalen Bedingungen ordnungsgemäß verwendet wurden. Jede unbefugte Änderung oder Modifikation des Produkts führt zum Erlöschen dieser Garantie. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche, die sich aus Missbrauch, Fahrlässigkeit, Modifikation, unsachgemäßer oder fehlerhafter Verwendung, unsachgemäßer Anwendung oder Lagerung des Produkts, normalem Verschleiß, Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers, Fehlfunktion von Teilen oder Materialien, die vom Käufer bereitgestellt wurden, sowie unsachgemäßer oder fehlerhafter Herstellung aufgrund von defekten oder ungeeigneten Teilen, Materialien oder Konstruktionsplänen ergeben, die vom Käufer bereitgestellt wurden. Der Verkäufer haftet ferner nicht für Ansprüche, die sich aus defekten und fehlerhaften Teilen, Komponenten oder Materialien ergeben, die dem Verkäufer von Dritten zur Verfügung gestellt wurden, und tritt alle damit verbundenen Rechte oder Ansprüche, die der Verkäufer gegen diese Dritten hat, an den Käufer ab.