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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Kauf von Produkten.

Lieferung.

Höhere Gewalt.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen haftet der Verkäufer nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, wenn eine solche Nichterfüllung oder Verzögerung direkt oder indirekt verursacht wird durch oder in irgendeiner Weise entsteht aus Brand, Überschwemmungen, Unfällen, zivilen Unruhen, höherer Gewalt, Krieg, staatlichen Eingriffen oder Embargos, Streiks, Arbeitskämpfen, Mangel an Arbeitskräften, Brennstoff, Energie, Materialien oder Vorräten, Bruch von Maschinen oder Geräten, Transportverzögerungen oder anderen Ursachen (gleichgültig, ob sie den hierin zuvor genannten ähnlich sind oder nicht), die außerhalb seiner Kontrolle liegen.

Gewährleistungen und Ansprüche.

Zahlung.

Verzug.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen.

Die Parteien vereinbaren hiermit, dass

Schiedsverfahren.

Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung ergeben, werden einem Schiedsverfahren unterbreitet und endgültig durch dieses beigelegt, das von der American Arbitration Association („AAA“) durchgeführt wird, wobei dieses Schiedsverfahren in Atlanta, Georgia, gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Handels-Schiedsregeln der AAA stattfindet. Jede Partei erklärt sich hiermit unwiderruflich damit einverstanden, dass die Zustellung von Prozessdokumenten, Vorladungen, Mitteilungen sowie anderen Mitteilungen im Zusammenhang mit den Schiedsverfahren als zugestellt und von der anderen Partei angenommen gilt, fünf (5) Arbeitstage nachdem sie per Einschreiben erster Klasse mit Rückschein, frankiert, an die andere Partei versandt wurde, oder wenn sie tatsächlich von der anderen Partei empfangen wurde. Das Schiedsverfahren wird von einem Schiedsrichter durchgeführt, der von der AAA ausgewählt wird. Jeder in einem solchen Schiedsverfahren ergangene Schiedsspruch oder Beschluss ist für beide Parteien endgültig und bindend, und ein Urteil kann erforderlichenfalls bei jedem zuständigen Gericht eingetragen werden. Sofern hierin nichts Gegenteiliges vorgesehen ist, trägt jede Partei alle Kosten, die ihr im Zusammenhang mit einem solchen Schiedsverfahren entstehen, es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet anders.

Sonstiges.

ANLAGE “A”

Becker Robotic Equipment Corp.

BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

Der Verkäufer gewährleistet, dass (i) die Produkte bei Lieferung im Wesentlichen den schriftlich vereinbarten Produktbeschreibungen entsprechen und (ii) der Verkäufer dem Käufer ein gutes und verkehrsfähiges Eigentum überträgt und dass die Produkte frei von jeglichen rechtmäßigen Pfandrechten, Ansprüchen oder Belastungen geliefert werden, ausgenommen solcher, die sich aus diesem Vertrag ergeben. Diese Gewährleistung gilt, wenn solche Mängel an den hierunter gelieferten Produkten innerhalb von sechs (6) Monaten nach Lieferung der besagten Produkte auftreten. AUSSER WIE OBEN DARGELEGT, ÜBERNIMMT DER VERKÄUFER KEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, BEZÜGLICH DER PRODUKTE ODER DEREN MARKTGÄNGIGKEIT, QUALITÄT ODER VERARBEITUNG. DIESER VERKAUF ERFOLGT UNTER DER AUSDRÜCKLICHEN VEREINBARUNG, DASS ES KEINE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR GIBT, DASS DIE PRODUKTE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND. DER KÄUFER BESTÄTIGT, DASS ER SICH NICHT AUF DAS KÖNNEN ODER DIE BEURTEILUNG DES VERKÄUFERS VERLÄSST, UM PRODUKTE AUSZUWÄHLEN ODER ZU LIEFERN, DIE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND, UND DASS ES KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN GIBT, DIE ÜBER DIE HIERIN ENTHALTENE BESCHREIBUNG HINAUSGEHEN. SOFERN HIERIN NICHT ANDERS VEREINBART, HAFTEN WEDER DER VERKÄUFER NOCH SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR MEHRFACHE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN ODER VERLUSTE AN ANDEREM EIGENTUM ODER PRODUKTEN, GEWINN- ODER UMSATZVERLUST, NUTZUNGSAUSFALL VON MASCHINEN, TEILEN DAVON, KOSTEN FÜR DEN ERSATZ VON MASCHINEN, TEILEN DAVON, KAPITALKOSTEN ODER ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS VERTRÄGEN UND/ODER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN DEM KÄUFER, SEINEN KUNDEN UND/ODER LIEFERANTEN ERGEBEN. Jeder Anspruch bezüglich eines Mangels oder einer Nichtkonformität im Rahmen dieser Gewährleistung, der bei einer einfachen Inspektion erkennbar wäre, muss schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Produkte durch den Käufer und in jedem Fall innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem F.O.B.-Versanddatum geltend gemacht werden. Alle anderen Ansprüche im Rahmen dieser Gewährleistung müssen schriftlich innerhalb von zehn (10) Tagen nach Entdeckung des angeblichen Mangels geltend gemacht werden. Alle Gewährleistungsansprüche unterliegen der angemessenen Feststellung des Verkäufers, dass die Produkte die hierunter gewährten Gewährleistungen nicht erfüllt haben, und werden nach Ermessen des Verkäufers vollständig erfüllt und beglichen, entweder durch (i) Lieferung einer gleichen Menge von Produkten, die im Wesentlichen den Vertragsspezifikationen entsprechen, nach Erhalt der mangelhaften Produkte durch den Verkäufer oder (ii) Rückerstattung des gesamten Kaufpreises für die Produkte, die angeblich diesen Gewährleistungen nicht entsprechen, an den Käufer nach Erhalt dieser Produkte durch den Verkäufer.
Diese Gewährleistung gilt nur, wenn die Produkte unter normalen Bedingungen ordnungsgemäß verwendet wurden. Jede unbefugte Änderung oder Modifikation des Produkts führt zum Erlöschen dieser Gewährleistung. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche, die sich aus Missbrauch, Fahrlässigkeit, Modifikation, unsachgemäßem Gebrauch, fehlerhafter Anwendung oder Lagerung des Produkts, normalem Verschleiß, Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers, fehlerhafter Funktion von vom Käufer gelieferten Teilen oder Materialien, unsachgemäßer oder fehlerhafter Herstellung aufgrund defekter oder ungeeigneter Teile, Materialien oder Entwürfe und Baupläne des Käufers ergeben. Der Verkäufer haftet ferner nicht für Ansprüche, die sich aus defekten und fehlerhaften Teilen, Komponenten oder Materialien ergeben, die dem Verkäufer von Dritten geliefert wurden, und wird alle diesbezüglichen Rechte oder Ansprüche, die der Verkäufer gegen solche Dritte hat, an den Käufer abtreten.