Allgemeine Verkaufsbedingungen
Kauf von Produkten.
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, regeln die hierin festgelegten Bedingungen den Verkauf und die Lieferung der auf der Rückseite beschriebenen Produkte (nachfolgend „Produkte“) durch die Becker Robotic Equipment Corp. (nachfolgend „Verkäufer“) an den auf der Rückseite genannten Käufer (nachfolgend „Käufer“).
- Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien erfolgen schriftlich, und keine Bestellung des Käufers ist für den Verkäufer bindend, bevor sie vom Verkäufer schriftlich genehmigt wurde.
- Die Preise für Produkte können ohne vorherige Ankündigung geändert werden, und alle Angaben in Verkaufsbroschüren, technischen Datenblättern und Angeboten bezüglich Größe, Gewicht und anderer Details der Produkte sind nur annähernd. Solche Bedingungen sind für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn, sie sind ausdrücklich in einer Bestellung enthalten, die vom Verkäufer gemäß den hierin festgelegten Bedingungen genehmigt und angenommen wird.
- Sofern nicht in Unterabschnitt (e) dieses Abschnitts 1 anders vorgesehen, wird ein Kaufvertrag gemäß diesen Bestimmungen mit dem Versand einer schriftlichen Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer wirksam.
- Sind die in der Bestellung des Käufers genannten Bedingungen für den Verkäufer nicht akzeptabel, kann der Verkäufer diese Bedingungen ändern, streichen oder abändern und dem Käufer ein Gegenangebot unterbreiten, das solche Änderungen, Streichungen oder Abänderungen enthält. Es wird vereinbart, dass ein solches Gegenangebot vom Käufer als angenommen gilt und für die Parteien bindend wird, wenn und falls der Verkäufer innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Absendung des Gegenangebots an den Käufer keine gegenteilige Mitteilung vom Käufer erhält.
- Der Käufer bestätigt, dass die Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer von der vorherigen Bonitätsprüfung des Käufers durch den Verkäufer abhängt. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer Sicherheiten für die Zahlungsfähigkeit des Käufers verlangen kann, indem er Handels- oder Bankreferenzen oder andere Informationen anfordert, die der Verkäufer für ausreichend hält.
- Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle vom Verkäufer zur Verfügung gestellten technischen Datenblätter, Zeichnungen und Dokumente Eigentum des Verkäufers bleiben.
Lieferung.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgen die Lieferbedingungen ab Werk des Verkäufers. Der Verkäufer wird sich in wirtschaftlich angemessenem Umfang bemühen, die Produkte innerhalb einer angemessenen Frist nach Annahme einer Bestellung des Käufers zur Abholung und Lieferung durch den Käufer bereitzustellen.
- Werden die Produkte nicht vom Verkäufer abgeholt, trägt der Käufer das Risiko des Verlusts oder der Zerstörung der Produkte mit und nach dem früheren der folgenden Ereignisse: (i) Abholung oder Annahme der Produkte durch den Käufer oder dessen Spediteur am Geschäftssitz des Verkäufers, oder (ii) dem zehnten Tag nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers, dass die Produkte zur Abholung am Geschäftssitz des Verkäufers bereitstehen. Falls der Käufer eine Lieferverzögerung wünscht, übernimmt der Käufer das gesamte Risiko des Verlusts, der Beschädigung und/oder der Zerstörung der Produkte ab dem Datum, an dem die Produkte zur Lieferung bereitstehen.
- Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die Produkte am Geschäftssitz des Verkäufers abzuholen oder einen Spediteur damit zu beauftragen, und zwar innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers, dass diese Produkte zur Abholung bereitstehen. Holt der Käufer oder sein Spediteur die Produkte nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers, dass die Produkte zur Abholung bereitstehen, ab oder nimmt sie nicht an, oder ist der Verkäufer aufgrund einer vom Käufer verursachten Verzögerung zur Lagerung der Produkte verpflichtet, so hat der Käufer dem Verkäufer angemessene Lagerkosten zu erstatten.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Produkte in Teillieferungen zur Abholung und Lieferung bereitzustellen, vorausgesetzt, dass eine solche Teillieferung nicht weniger als eine Produkteinheit umfasst, es sei denn, dies ist in einem vom Verkäufer unterzeichneten schriftlichen Dokument ausdrücklich anders festgelegt. Eine Verzögerung bei der Lieferung einer Teillieferung entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die restlichen Lieferungen anzunehmen.
- Sollte der Käufer nach Annahme der Bestellung durch den Verkäufer eine Änderung der Bestellung wünschen, hat der Verkäufer das Recht, die Lieferzeit nach billigem Ermessen zu verlängern, um die Änderungsbestellung des Käufers auszuführen, und die Verkaufsbedingungen sowie den Kaufpreis nach eigenem Ermessen anzupassen.
Höhere Gewalt.
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen haftet der Verkäufer nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, wenn eine solche Nichterfüllung oder Verzögerung direkt oder indirekt verursacht wird durch oder in irgendeiner Weise entsteht aus Brand, Überschwemmungen, Unfällen, zivilen Unruhen, höherer Gewalt, Krieg, staatlichen Eingriffen oder Embargos, Streiks, Arbeitskämpfen, Mangel an Arbeitskräften, Brennstoff, Energie, Materialien oder Vorräten, Bruch von Maschinen oder Geräten, Transportverzögerungen oder anderen Ursachen (gleichgültig, ob sie den hierin zuvor genannten ähnlich sind oder nicht), die außerhalb seiner Kontrolle liegen.
Gewährleistungen und Ansprüche.
- Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte bei Lieferung den Standards und Beschränkungen entsprechen, die in der als Anlage „A“ beigefügten Garantie festgelegt sind.
- Der Käufer hat innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Erhalt der Produkte und in jedem Fall spätestens fünf (5) Tage nach dem Versanddatum ab Werk dem Verkäufer schriftlich Mitteilung zu machen über jegliche Beanstandung, dass die Produkte nicht den Bedingungen der Bestellung entsprechen oder wesentliche Mängel aufweisen, die eine einfache Prüfung offenbaren würde. Unterlässt der Käufer eine solche Mitteilung, gelten die Produkte als den Bedingungen der Bestellung entsprechend, und der Käufer gilt als angenommen und hat die Produkte gemäß den Bedingungen dieser Bestellung zu bezahlen. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf jedes Recht, die Annahme zu widerrufen oder eine Gewährleistungsverletzung in Bezug auf solche offensichtlichen oder wesentlichen Mängel geltend zu machen, die eine einfache Prüfung nach Ablauf dieser Fünf-Tages-Frist hätte offenbaren müssen.
- SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DER STANDARDMÄSSIGEN SCHRIFTLICHEN GEWÄHRLEISTUNG DES VERKÄUFERS BEZÜGLICH DER VOM VERKÄUFER HERGESTELLTEN ARTIKEL FESTGELEGT, GIBT DER VERKÄUFER KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, WEDER SCHRIFTLICH NOCH MÜNDLICH, BEZÜGLICH DER PRODUKTE AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEREN MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DER KÄUFER BESTÄTIGT, DASS ER SICH NICHT AUF DIE FÄHIGKEIT ODER DAS URTEIL DES VERKÄUFERS VERLÄSST, UM PRODUKTE AUSZUWÄHLEN ODER ZU LIEFERN, DIE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE BESTIMMTE AUFGABE GEEIGNET SIND, ODER UM DIE MACHBARKEIT DER PRODUKTE FÜR BESTIMMTE ANWENDUNGEN ZU BESTIMMEN. DER KÄUFER BESTÄTIGT, DASS ES KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN GIBT, DIE ÜBER DIE HIERIN ENTHALTENE BESCHREIBUNG HINAUSGEHEN. WEDER DER VERKÄUFER NOCH EINES SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HAFTEN FÜR, UND DER KÄUFER VERZICHTET AUF JEGLICHE ANSPRÜCHE GEGENÜBER DEM VERKÄUFER UND SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR, MEHRFACHE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN ODER VERLUSTE AN ANDEREM EIGENTUM ODER PRODUKTEN, GEWINN- ODER UMSATZAUSFALL, NUTZUNGSAUSFALL VON MASCHINEN ODER TEILEN DAVON, UNFÄHIGKEIT ZUR DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER PROJEKTE, KAPITALKOSTEN, VERLETZUNGEN ODER TOD VON PERSONEN ODER SACHSCHÄDEN ODER ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS VERTRÄGEN UND/ODER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN DEM KÄUFER, SEINEN KUNDEN UND/ODER LIEFERANTEN ERGEBEN, IN JEDEM FALL, DER IN IRGENDEINER WEISE MIT DEM KAUF VON PRODUKTEN DURCH DEN KÄUFER ODER DER NUTZUNG DER PRODUKTE ZUSAMMENHÄNGT.
Zahlung.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung vollständig gemäß den auf Seite 1 dieses Dokuments festgelegten Bedingungen.
- Sofern nicht anders angegeben, sind die Zahlungsbedingungen netto dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum. Alle überfälligen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, werden mit einem Zinssatz von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat (18 % jährlich) oder dem gesetzlich zulässigen Höchstzinssatz verzinst, der für alle überfälligen Beträge hinzugerechnet wird. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen hat der Verkäufer das Recht, falls der Käufer fällige Zahlungen nicht leistet, (i) Vorauszahlungen für alle Lieferungen zu verlangen oder (ii) weitere Lieferungen abzulehnen, bis alle ausstehenden Beträge vom Käufer bezahlt wurden, oder (iii) Zahlung per Nachnahme (C.O.D.) für Standardkatalogprodukte oder Vorauszahlung per Scheck für Produkte, die gemäß besonderen Bestimmungen hergestellt wurden, zu verlangen, falls nach Ansicht des Verkäufers Unsicherheit bezüglich der Zahlungsfähigkeit oder des Kreditrisikos des Käufers besteht. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, alle Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung oder dem Versuch der Einziehung von ausstehenden Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dieser Bestellung entstanden sind, zu tragen, einschließlich angemessener Anwaltskosten und Prozesskosten.
- Der Käufer darf Zahlungen nicht aufgrund von Beanstandungen, Ansprüchen oder Gegenansprüchen zurückhalten oder kürzen, die vom Verkäufer nicht anerkannt und akzeptiert wurden.
Verzug.
- Der Käufer gerät gemäß dieser Vereinbarung in Verzug (im Folgenden „Verzug“), und der Verkäufer kann diese Vereinbarung kündigen und alle anderen gesetzlichen oder billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelfe ausüben, wenn der Käufer: (i) fällige Zahlungen an den Verkäufer gemäß dieser Vereinbarung nicht leistet; oder (ii) gegen eine andere Bestimmung, Klausel oder Bedingung dieser Vereinbarung verstößt; oder (iii) gemäß einer anderen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer in Verzug gerät, und wenn der Käufer in einem der vorgenannten Fälle gemäß (i), (ii) oder (iii) den betreffenden Verstoß oder Verzug nicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers behebt.
- Im Falle eines Verzugs kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen eine oder mehrere der folgenden Optionen ausüben:
- Der Verkäufer kann die Produkte zurückhalten, bis der Käufer den jeweiligen Kaufpreis und alle Kosten (einschließlich Finanzierungskosten, Gebühren für zurückgewiesene Schecks und Zinsen, die mit dem niedrigeren Satz von achtzehn Prozent (18 %) pro Jahr oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz berechnet werden, die dem Verkäufer infolge dieses Verzugs entstanden sind) bezahlt hat.
- Der Verkäufer kann die Produkte an einen Dritten verkaufen und vom Käufer den Ersatz aller damit verbundenen Verluste oder Kosten verlangen.
- Der Verkäufer kann die Barzahlung vor Lieferung der Produkte gemäß dieser Vereinbarung verlangen.
- Der Verkäufer kann alle Produkte zurückhalten, die zum Zeitpunkt des Verzugs noch nicht an den Käufer geliefert wurden.
- Der Verkäufer kann diese Vereinbarung kündigen.
- Der Verkäufer kann alle anderen Rechte gemäß dieser Vereinbarung ausüben und alle anderen gesetzlichen oder billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen.
- Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle, dass der Verkäufer rechtliche Schritte zur Beitreibung von hierunter oder aufgrund eines Schuldscheins, eines Handelsakzepts oder einer Rechnung fälligen Beträgen für notwendig erachtet, oder, falls zutreffend, zur Wiedererlangung des Besitzes der wie oben definierten Produkte oder der Erlöse aus deren Verkauf, den vom Käufer an den Verkäufer geschuldeten Beträgen die Inkassokosten, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, hinzugerechnet werden.
- Wenn begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Käufers aufkommen, kann der Verkäufer schriftlich eine Zusicherung der ordnungsgemäßen Leistung verlangen und bis zum Erhalt dieser Zusicherung jede Leistung aussetzen, für die er noch keine Zahlung erhalten hat.
Schutz von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen.
Die Parteien vereinbaren hiermit, dass
- Sofern nicht in Unterabschnitt (b) dieses Abschnitts vorgesehen, darf der Käufer keine Geschäftsgeheimnisse oder vertraulichen Informationen der anderen Partei an Personen oder Unternehmen weitergeben, die nicht Partei dieser Vereinbarung sind.
- Der Käufer darf Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen seinen nachstehend definierten qualifizierten Mitarbeitern zugänglich machen, soweit diese Informationen diesen qualifizierten Mitarbeitern offengelegt werden müssen, um die Geschäftsgeheimnisse oder vertraulichen Informationen bestimmungsgemäß zu nutzen. Ein „qualifizierter Mitarbeiter“ ist jede Person, die beim Käufer angestellt oder mit ihm verbunden ist und die vor der Offenlegung der Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen an diesen Mitarbeiter an eine gültige und vollständig durchsetzbare Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden ist, die Vertraulichkeitspflichten enthält, die den hierin genannten Vertraulichkeitspflichten im Wesentlichen ähnlich sind.
- Für die Zwecke dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die unten dargelegten Bedeutungen:
- Der Begriff „Geschäftsgeheimnisse“ bezeichnet und umfasst alle Designs, Pläne, Prozesse, Werkzeuge, Mechanismen, Programme oder Verbindungen, die nur dem Verkäufer oder denjenigen seiner Kunden und Mitarbeiter bekannt sind, denen sie anvertraut werden müssen, um für die beabsichtigten Zwecke verwendet zu werden, wobei einige oder alle davon patentierbar oder urheberrechtlich geschützt sein können, alles wie weiter unter den Gesetzen des Staates Georgia definiert.
- Der Begriff „vertrauliche Informationen“ bezeichnet und umfasst Informationen, die nicht den Rang eines Geschäftsgeheimnisses erreichen und die einem mit dem Verkäufer konkurrierenden Unternehmen nicht allgemein bekannt sind oder von diesem nicht allgemein bekannt gemacht wurden oder die von der geschützten Partei nicht anderweitig öffentlich verbreitet wurden, deren Offenlegung für ein konkurrierendes Unternehmen vorteilhaft oder für den Verkäufer nachteilig sein könnte.
Schiedsverfahren.
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung ergeben, werden einem Schiedsverfahren unterbreitet und endgültig durch dieses beigelegt, das von der American Arbitration Association („AAA“) durchgeführt wird, wobei dieses Schiedsverfahren in Atlanta, Georgia, gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Handels-Schiedsregeln der AAA stattfindet. Jede Partei erklärt sich hiermit unwiderruflich damit einverstanden, dass die Zustellung von Prozessdokumenten, Vorladungen, Mitteilungen sowie anderen Mitteilungen im Zusammenhang mit den Schiedsverfahren als zugestellt und von der anderen Partei angenommen gilt, fünf (5) Arbeitstage nachdem sie per Einschreiben erster Klasse mit Rückschein, frankiert, an die andere Partei versandt wurde, oder wenn sie tatsächlich von der anderen Partei empfangen wurde. Das Schiedsverfahren wird von einem Schiedsrichter durchgeführt, der von der AAA ausgewählt wird. Jeder in einem solchen Schiedsverfahren ergangene Schiedsspruch oder Beschluss ist für beide Parteien endgültig und bindend, und ein Urteil kann erforderlichenfalls bei jedem zuständigen Gericht eingetragen werden. Sofern hierin nichts Gegenteiliges vorgesehen ist, trägt jede Partei alle Kosten, die ihr im Zusammenhang mit einem solchen Schiedsverfahren entstehen, es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet anders.
Sonstiges.
- Der Käufer darf diesen Vertrag ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht abtreten.
- Der Käufer darf keine Beträge, die dem Verkäufer aus einer anderen Vereinbarung mit dem Verkäufer zustehen, mit Beträgen verrechnen, die dem Verkäufer gemäß diesen Bedingungen zustehen.
- Sofern nicht ausdrücklich anders in Abschnitt 1(e) dieser Vereinbarung oder in einem schriftlichen, von Verkäufer und Käufer unterzeichneten Dokument vorgesehen, bilden dieses Dokument sowie die dazugehörigen Anlagen und Beilagen die gesamte Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer bezüglich des hierin enthaltenen Gegenstands, und alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen und Mitteilungen zwischen Verkäufer und Käufer werden durch diese Vereinbarung ersetzt.
- Keine Änderung, Einschränkung, kein Verzicht oder keine Entlastung von dieser Vereinbarung oder ihren Bedingungen ist für den Verkäufer bindend, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und ist von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Mitarbeiter des Verkäufers unterzeichnet. Das Versäumnis des Verkäufers, in einem oder mehreren Fällen auf die strikte Einhaltung der hierin enthaltenen Bedingungen durch den Käufer zu bestehen, gilt nicht als Verzicht oder Aufgabe eines hierunter gewährten Rechts in Bezug auf eine nachfolgende Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung.
- Alle hierunter erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und per Einschreiben erster Klasse oder per Telefax oder schriftlicher Bestätigung an die auf der Rückseite dieser Vereinbarung angegebenen Adressen gesendet werden.
- Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Georgia und ist gemäß diesen auszulegen, zu interpretieren und durchzusetzen, ohne Anwendung der Grundsätze des Kollisionsrechts.
- Im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Berufungsverfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer oder deren Verletzung ergeben, wie hierin vorgesehen, sind alle Kosten und Auslagen, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, von der unterlegenen Partei zu tragen oder, je nach Sachlage, anteilig zu verteilen, um ein teilweises Unterliegen oder Obsiegen der Parteien in einem solchen Rechtsstreit angemessen widerzuspiegeln.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nach geltendem Recht undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen, Klauseln und Bedingungen dieser Vereinbarung davon unberührt.
ANLAGE “A”
Becker Robotic Equipment Corp.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
Der Verkäufer gewährleistet, dass (i) die Produkte bei Lieferung im Wesentlichen den schriftlich vereinbarten Produktbeschreibungen entsprechen und (ii) der Verkäufer dem Käufer ein gutes und verkehrsfähiges Eigentum überträgt und dass die Produkte frei von jeglichen rechtmäßigen Pfandrechten, Ansprüchen oder Belastungen geliefert werden, ausgenommen solcher, die sich aus diesem Vertrag ergeben. Diese Gewährleistung gilt, wenn solche Mängel an den hierunter gelieferten Produkten innerhalb von sechs (6) Monaten nach Lieferung der besagten Produkte auftreten. AUSSER WIE OBEN DARGELEGT, ÜBERNIMMT DER VERKÄUFER KEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, BEZÜGLICH DER PRODUKTE ODER DEREN MARKTGÄNGIGKEIT, QUALITÄT ODER VERARBEITUNG. DIESER VERKAUF ERFOLGT UNTER DER AUSDRÜCKLICHEN VEREINBARUNG, DASS ES KEINE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR GIBT, DASS DIE PRODUKTE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND. DER KÄUFER BESTÄTIGT, DASS ER SICH NICHT AUF DAS KÖNNEN ODER DIE BEURTEILUNG DES VERKÄUFERS VERLÄSST, UM PRODUKTE AUSZUWÄHLEN ODER ZU LIEFERN, DIE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND, UND DASS ES KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN GIBT, DIE ÜBER DIE HIERIN ENTHALTENE BESCHREIBUNG HINAUSGEHEN. SOFERN HIERIN NICHT ANDERS VEREINBART, HAFTEN WEDER DER VERKÄUFER NOCH SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR MEHRFACHE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN ODER VERLUSTE AN ANDEREM EIGENTUM ODER PRODUKTEN, GEWINN- ODER UMSATZVERLUST, NUTZUNGSAUSFALL VON MASCHINEN, TEILEN DAVON, KOSTEN FÜR DEN ERSATZ VON MASCHINEN, TEILEN DAVON, KAPITALKOSTEN ODER ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS VERTRÄGEN UND/ODER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN DEM KÄUFER, SEINEN KUNDEN UND/ODER LIEFERANTEN ERGEBEN. Jeder Anspruch bezüglich eines Mangels oder einer Nichtkonformität im Rahmen dieser Gewährleistung, der bei einer einfachen Inspektion erkennbar wäre, muss schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Produkte durch den Käufer und in jedem Fall innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem F.O.B.-Versanddatum geltend gemacht werden. Alle anderen Ansprüche im Rahmen dieser Gewährleistung müssen schriftlich innerhalb von zehn (10) Tagen nach Entdeckung des angeblichen Mangels geltend gemacht werden. Alle Gewährleistungsansprüche unterliegen der angemessenen Feststellung des Verkäufers, dass die Produkte die hierunter gewährten Gewährleistungen nicht erfüllt haben, und werden nach Ermessen des Verkäufers vollständig erfüllt und beglichen, entweder durch (i) Lieferung einer gleichen Menge von Produkten, die im Wesentlichen den Vertragsspezifikationen entsprechen, nach Erhalt der mangelhaften Produkte durch den Verkäufer oder (ii) Rückerstattung des gesamten Kaufpreises für die Produkte, die angeblich diesen Gewährleistungen nicht entsprechen, an den Käufer nach Erhalt dieser Produkte durch den Verkäufer.
Diese Gewährleistung gilt nur, wenn die Produkte unter normalen Bedingungen ordnungsgemäß verwendet wurden. Jede unbefugte Änderung oder Modifikation des Produkts führt zum Erlöschen dieser Gewährleistung. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche, die sich aus Missbrauch, Fahrlässigkeit, Modifikation, unsachgemäßem Gebrauch, fehlerhafter Anwendung oder Lagerung des Produkts, normalem Verschleiß, Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers, fehlerhafter Funktion von vom Käufer gelieferten Teilen oder Materialien, unsachgemäßer oder fehlerhafter Herstellung aufgrund defekter oder ungeeigneter Teile, Materialien oder Entwürfe und Baupläne des Käufers ergeben. Der Verkäufer haftet ferner nicht für Ansprüche, die sich aus defekten und fehlerhaften Teilen, Komponenten oder Materialien ergeben, die dem Verkäufer von Dritten geliefert wurden, und wird alle diesbezüglichen Rechte oder Ansprüche, die der Verkäufer gegen solche Dritte hat, an den Käufer abtreten.